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Belegungsplan "Alte Schule"


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Bitte beachten Sie! Wenn Sie das Dorfgemeinschaftshaus - Bürgerhaus "Alte Schule" nutzen, gelten die nachstehende Satzung sowie die Benutzungsordnung  als akzeptiert.    Die Satzung als PDF-Download    Die Benutzungsordnung als PDF-Download

Ihre Anfrage richten Sie bitte online per  Formular , oder per Telefon unter: 06575 - 1761 (Herr Comes)


Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus - Bürgerhaus „Alte Schule“

A)  Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen erhoben und betragen:

1. für Veranstaltungen, Versammlungen und Schulungen von Vereinen, Parteien und Gruppen je Tag ortsansässig nicht ortsansässig
  Jugendraum/Allzweckraum 10,00 € 40,00 €
  Gemeinschaftsraum 30,00 € 60,00 €

 

2. für Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen, die auf Erwerb
ausgerichtet sind, je Tag 
ortsansässig nicht ortsansässig
  Jugendraum/Allzweckraum 50,00 € 80,00 €
  Gemeinschaftsraum 90,00 € 120,00 €
 
3. für Familienfeiern je Tag ortsansässig nicht ortsansässig
  Jugendraum/Allzweckraum 20,00 € 50,00 €
  Gemeinschaftsraum 50,00 € 80,00 €
 
4. für gewerbliche Nutzung durch Firmen oder Betriebsfeste
solcher Firmen oder Behörden je Tag
ortsansässig nicht ortsansässig
  Jugendraum/Allzweckraum 30,00 € 60,00 €
  Gemeinschaftsraum 70,00 € 100,00 €
 
5.  Für die Nutzung der Küche wird ein Pauschalbetrag von 20,00 € erhoben.
B) Neben den Entgeltsätzen nach Buchstabe A werden die Kosten für Strom und Wasser entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch berechnet, Zählerstände werden zu Beginn und Ende der Veranstaltung vom Vermieter abgelesen.
C) Für eine gewünschte Endreinigung ist je Veranstaltung und Aufwand ein Stundensatz i. H. von 10,00 Euro zu zahlen
D)  Je Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 150,00 Euro zu hinterlegen, die nach ordnungsgemäßer Nutzung erstattet wird; in begründeten Fällen kann eine höhere Kaution erhoben werden.
E) Gebührenfrei steht das Dorfgemeinschaftshaus den Ortsvereinen für Proben, die Jahreshauptversammlung sowie Vorstandsitzungen zur Verfügung.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, die dem Interesse der Allgemeinheit dienen oder deren Erlös  in vollem Umfangeinem einem gemeinnützigen Zweck zufließt, kann von der Erhebung eines Nutzungsentgeltes abgesehen werden. Über die Entgeltbefreiung entscheidet der Ortsbürgermeister bzw. der Ortsvorsteher oder deren Vertreter im Amt sowie der von ihnen Beauftragen.

Satzung

der Mehrortsgemeinde Landscheid über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus – Bürgerhaus „Alte Schule“
vom 12. Dezember 2011


Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus - Bürgerhaus „Alte Schule“
der Mehrortsgemeinde Landscheid


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