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Belegungsplan
"Alte Schule" |
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Ihre
Anfrage richten Sie bitte online per , oder per Telefon
unter: 06575 - 1761 (Herr Comes) |
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Anlage
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das
Dorfgemeinschaftshaus - Bürgerhaus „Alte Schule“ |
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A)
Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen
erhoben und betragen: |
| 1. für
Veranstaltungen, Versammlungen und Schulungen von Vereinen,
Parteien und Gruppen je Tag |
ortsansässig |
nicht ortsansässig |
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Jugendraum/Allzweckraum |
10,00 € |
40,00 € |
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Gemeinschaftsraum |
30,00 € |
60,00 € |
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2. für
Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen, die auf Erwerb
ausgerichtet sind, je Tag |
ortsansässig |
nicht ortsansässig |
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Jugendraum/Allzweckraum |
50,00 € |
80,00 € |
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Gemeinschaftsraum |
90,00 € |
120,00 € |
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| 3.
für Familienfeiern je Tag |
ortsansässig |
nicht ortsansässig |
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Jugendraum/Allzweckraum |
20,00 € |
50,00 € |
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Gemeinschaftsraum |
50,00 € |
80,00 € |
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4. für
gewerbliche Nutzung durch Firmen oder Betriebsfeste
solcher Firmen oder Behörden je Tag |
ortsansässig |
nicht
ortsansässig |
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Jugendraum/Allzweckraum |
30,00 € |
60,00 € |
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Gemeinschaftsraum |
70,00 € |
100,00 € |
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| 5.
Für
die Nutzung der Küche wird ein Pauschalbetrag von 20,00 €
erhoben. |
| B) Neben den
Entgeltsätzen nach Buchstabe A werden die Kosten für Strom und
Wasser entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch berechnet,
Zählerstände werden zu Beginn und Ende der Veranstaltung vom
Vermieter abgelesen. |
| C) Für
eine gewünschte Endreinigung ist je Veranstaltung und Aufwand ein
Stundensatz i. H. von 10,00 Euro zu zahlen |
| D)
Je Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 150,00 Euro zu
hinterlegen, die nach ordnungsgemäßer Nutzung erstattet wird; in
begründeten Fällen kann eine höhere Kaution erhoben werden. |
E)
Gebührenfrei steht das Dorfgemeinschaftshaus den Ortsvereinen
für Proben, die Jahreshauptversammlung sowie Vorstandsitzungen zur
Verfügung.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, die dem Interesse der
Allgemeinheit dienen oder deren Erlös in vollem Umfangeinem einem
gemeinnützigen Zweck zufließt, kann von der Erhebung eines
Nutzungsentgeltes abgesehen werden. Über die Entgeltbefreiung
entscheidet der Ortsbürgermeister bzw. der Ortsvorsteher oder deren
Vertreter im Amt sowie der von ihnen Beauftragen. |
Satzung
der Mehrortsgemeinde Landscheid über die Erhebung
von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus – Bürgerhaus „Alte
Schule“
vom 12. Dezember 2011 |
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Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus - Bürgerhaus „Alte Schule“
der Mehrortsgemeinde Landscheid |
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